Rettungsgasse und wie ich richtig reagiere!

Die Bildung einer Rettungsgasse wurde in Deutschland offiziell 1982 eingeführt und ist in § 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. Eine funktionierende Rettungsgassekann jedoch nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln.

Vorsorge treffen – Bildung der Rettungsgasse bereits bei Stau

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse bilden.

Das heißt: Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht.
Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung.


Freie Durchfahrt nur für Einsatzfahrzeuge

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.


Blaulicht & Einsatzhorn – Was tun?

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen  hören oder sehen ...

  • ... verringern Sie die Geschwindigkeit. 
  • ...  versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung  die Einsatzfahrzeuge kommen
  • ....  setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten
  • ....  halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt
  • .... halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • .... lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei
  • ....  achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.


Auf Autobahnen und Straßen  mit mehreren Fahrstreifen je Richtung


Befahren Sie den linken Fahrstreifen,
weichen  
Sie nach links aus. Sind Sie auf
einem der  
anderen Fahrstreifen unterwegs,
so fahren Sie
nach rechts.










Auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Richtung

Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand.






Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen

Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand







An Ampeln

Vor einer roten Ampel weichen Sie nach rechts aus und
überfahren Sie erforderlichenfalls
die Haltelinie.
Halten Sie bei grüner Ampel an
bzw. fahren Sie zur Seite.






Fußgänger/Radfahrer

Auch für Radfahrer und Fußgänger heißt es: Einsatzfahrzeuge haben Vorfahrt.







Quelle: ADAC


 
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